Ab 28. Juni 2025 müssen viele kommerzielle Websites in Deutschland barrierefrei sein. Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die EU-Richtlinie (European Accessibility Act) um und erweitert die Pflicht auf private Webangebote mit Endkundenkontakt. Betroffen sind insbesondere Online-Shops und digitale Plattformen (z.B. Buchungs- oder Anfrageportale für Hotels, Reisen, Tickets) sowie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Auch Bankdienstleistungen (Online-Banking) und Telekommunikationsangebote (Verkauf von Mobilfunk/Internet/TV) müssen ab Stichtag barrierefrei gestaltet werden. Im Fernverkehr gilt Barrierefreiheit für Webseiten, Apps und Ticketsysteme (Zug, Fernbus, Flug, Schiff).
Barrierefreies Webdesign ist entscheidend dafür, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – digitale Inhalte nutzen können. Häufige Barrieren wie fehlende Alternativtexte für Bilder, unzureichende Farbkontraste oder eine fehlende Bedienbarkeit per Tastatur können dazu führen, dass Nutzer:innen mit Seh-, Hör- oder Bewegungseinschränkungen ausgeschlossen werden. Um dem entgegenzuwirken, müssen Webseiten so gestaltet sein, dass sie für alle zugänglich und verständlich sind – zum Beispiel durch klare Strukturen, kontrastreiche Gestaltung und einfache Sprache.
Wer muss handeln – Ausnahmen beachten
Das BFSG gilt nur für B2C-Websites und entsprechende Angebote: Unternehmen, die Verbraucher direkt bedienen, ihre Produkte/Dienstleistungen online anbieten und keine Kleinstunternehmen sind. Ausgenommen sind Unternehmen mit <10 Beschäftigten und <2 Mio. € Jahresumsatz. Kleinstbetriebe mit nur Informationsseiten (ohne Buchungs-/Bestellfunktion) und reine B2B-Angebote sind ebenfalls befreit. Alle anderen müssen spätestens am 28.06.2025 barrierefrei werden. Wird gegen die Vorgaben verstoßen, drohen Abmahnungen, Vertriebsverbote und Bußgelder von bis zu 100.000 €. Zudem kann es Reputations- und SEO-Verluste geben: Nicht barrierefreie Seiten riskieren schlechtere Rankings und gesperrte Angebote.
Checkliste zur Barrierefreiheit
Webseiten gelten als barrierefrei, wenn sie z.B. folgende Kriterien erfüllen:
- Tastaturbedienung möglich – alle interaktiven Elemente (Buttons, Formulare, Navigation) müssen ohne Maus zugänglich sein.
- Saubere Überschriftenstruktur – logische H1/H2-Gliederung und korrekte HTML-Überschriften-Tags machen Seiten für Screenreader erfassbar.
- Ausreichende Farbkontraste – Texte und Bedienelemente heben sich deutlich vom Hintergrund ab (Kontrast ≥4.5:1). Farben dürfen nicht allein zur Informationsübermittlung dienen.
- Alt-Texte für Bilder – alle wichtigen Bilder, Icons und Grafiken benötigen verständliche Beschreibungen als Ersatztext.
- Klickbare Elemente erkennbar – Links und Buttons sind groß genug (mind. 24×24 CSS-Pixel) und haben sprechende Beschriftungen.
- Einfache Sprache und klare Struktur – Texte sind prägnant, leicht verständlich und gut gegliedert.
- Barrierefreie PDF-Dokumente – alle zum Download angebotenen PDFs (z.B. Produktinfos oder Bedienungsanleitungen) müssen den WCAG-Kriterien entsprechen und mit Tools wie dem PDF Accessibility Checker (PAC) geprüft werden.
Nützliche Prüf-Tools und Plugins
Zur schnellen Überprüfung und Nachbesserung gibt es zahlreiche Tools. Automatische Scanner wie Google Lighthouse, Deque axe oder der kostenlose Silktide Accessibility Checker finden viele gängige Probleme. Für manuelle Kontrollen und Detailtests empfehlen sich:
- HeadingsMap – Browser-Extension, die die Überschriftenstruktur einer Seite aufzeigt.
- Colour Contrast Analyser (CCA) – Desktop-Tool zur Messung von Farbkontrasten.
- PDF Accessibility Checker (PAC 3) – das Standardwerkzeug zum Testen barrierefreier PDFs.
Regelmäßige Nutzung dieser Tools hilft, Schwachstellen zu finden und rechtzeitig zu beheben.
Fazit
Das BFSG ist keine „Option“, sondern Verpflichtung. Websitebetreiber sollten jetzt unverzüglich handeln, um Bußgelder und Abmahnungen zu vermeiden. Barrierefreie Seiten bieten zudem besseren Service für alle Nutzer und können Ihre Online-Reichweite steigern. Eine gute Suchmaschinenplatzierung profitiert sogar von Inklusion und Nutzerfreundlichkeit. Hebe deine Website auf den neuesten Stand!